Pickerl Überprüfung § 57 - MotorcycleWorkshop

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§57a Pickerlüberprüfung

Bei der jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugüberprüfung wird der Zustand deines Fahrzeuges auf Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie Umweltverträglichkeit geprüft.
Der Begutachtungstermin ist eine gute Gelegenheit den aktuellen technischen Zustand deines Fahrzeuges feststellen zu lassen.

Gesetzliche Verpflichtungen wie die §57a Überprüfung (das Pickerl) sind oft lästig, bleiben aber niemandem erspart. Wir helfen dir, dieser Verpflichtung zeitgerecht nachzukommen.
In unserer Werkstatt führen wir die §57a Überprüfung objektiv im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Normen, mit hoher Fachkompetenz durch.

TIPP - Zeitpunkt der Überprüfung
Die §57a Überprüfung ist frühestens 30 Tage vor dem Erstzulassungsmonat möglich. Der letzte mögliche Termin ist vier Kalendermonate nach dem Erstzulassungsmonat. Wird diese Frist überzogen steht einer normalen §57a Überprüfung nichts entgegen, jedoch verliert das Fahrzeug bis zur bestätigten Fahrtauglichkeit seine Straßenzulassung.

Natürlich beraten wir dich gerne bei allen sicherheitstechnischen Fragen.

 
 
 
 
 

Infos und Terminvereinbarung:

Tel:    
 01/699 38 64
mobil:  0699/123 71 730
eMail:   motorcycleworkshop@gmx.at


 
 
 
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